Immobilienverkauf ohne Spekulationssteuer

3 Min.

blog author

Wer eine Immobilie mit Gewinn verkauft, sollte wissen: Unter bestimmten Umständen verlangt der Staat seinen Anteil – die sogenannte Spekulationssteuer. Doch nicht jeder Verkauf muss zwangsläufig versteuert werden. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, wann ein Immobilienverkauf steuerfrei bleibt. Wer sie kennt, kann bares Geld sparen und unnötige finanzielle Risiken vermeiden.

 

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

iStock 177722838 Haus verkaufen

 

Steuern vermeiden beim Immobilienverkauf: Wichtige Haltefristen

Ein zentraler Aspekt, um beim Verkauf einer Immobilie keine Steuern zahlen zu müssen, ist die Einhaltung der sogenannten Spekulationsfrist von zehn Jahren. „Wer eine Immobilie länger als zehn Jahre hält, der kann den Verkaufserlös meist steuerfrei einnehmen“, erklärt der Inhaber Klaus Kock. Maßgeblich für die Berechnung dieser Frist sind die Daten der notariellen Kaufverträge, sowohl beim Erwerb als auch beim Verkauf der Immobilie.

Verkäufe innerhalb dieser Zehn-Jahres-Frist können steuerliche Konsequenzen haben, falls dabei ein Gewinn entsteht. Dieser Gewinn berechnet sich aus der Differenz des ursprünglichen Kaufpreises – inklusive aller Nebenkosten und Investitionen in Modernisierungen – und des Verkaufspreises. „Je mehr Gewinn, desto höher könnte die Steuerlast ausfallen, je nach individuellem Einkommensteuersatz“, fügt Klaus Kock hinzu.

Steuerfreiheit durch Selbstnutzung: Die Bedingungen

Eine Ausnahme von der Spekulationssteuer bildet die Eigennutzung der Immobilie. „Wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei vorherigen Jahren selbst bewohnt haben oder sie seit dem Erwerb durchgehend selbst genutzt haben, fällt keine Spekulationssteuer an“, erläutert der Inhaber. Für die Steuerbefreiung ist die tatsächliche Nutzung entscheidend, nicht die bloße Meldung als Hauptwohnsitz.

Diese Regelung gilt ebenfalls für Kinder des Eigentümers, die im Haushalt leben und für die Kindergeld bezogen wird. Es ist wichtig, dass die Immobilie nachweislich als Hauptwohnsitz der Kinder dient.

Optimalen Verkaufszeitpunkt festlegen: Steuerliche Überlegungen

Der ideale Verkaufszeitpunkt wird nicht nur durch die Marktsituation, sondern auch durch steuerliche Aspekte beeinflusst. „Steht das Ende der Spekulationsfrist bevor, kann es sinnvoll sein, den Verkauf noch etwas hinauszuzögern“, merkt Klaus Kock an. Auch eine genaue Dokumentation aller Investitionen in das Objekt ist essenziell, um den steuerpflichtigen Gewinn zu reduzieren, falls ein Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist unumgänglich ist.

Insbesondere bei geerbten oder geschenkten Immobilien ist die Lage komplexer, da die Besitzdauer des Vorbesitzers angerechnet wird. „Erben Sie beispielsweise ein Haus, das bereits länger als zehn Jahre im Besitz der Eltern war, können Sie dieses oft steuerfrei veräußern“, erklärt Klaus Kock. Dennoch empfiehlt er, die Einzelheiten genau zu prüfen.

Planen Sie, Ihre Immobilie in Tönisvorst oder Umgebung zu verkaufen und möchten dabei keine Spekulationssteuer riskieren? Wir helfen Ihnen, den optimalen Verkaufszeitpunkt zu finden und klären gemeinsam mit einem Steuerberater alle Ihre Fragen. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Verkaufserlös möglichst vollständig zu sichern.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © vectorlab/Depositphotos.com

 

STR_EIG_6

Kennen Sie schon
unsere Ratgeber?

blog author

Wohnen im Alter

Bewerten Sie jetzt Ihre Immobilie!

Kostenfrei | Unverbindlich

IHR ANSPRECHPARTNER

mit Leidenschaft dabei
Klaus Kock - Immobilienmakler für Tönisvorst, Krefeld & Kempen
Klaus Kock
Inhaber
02151 - 624 65 25

Klaus Kock Immobilien ist ein inhabergeführtes Immobilienbüro mit Sitz in Krefeld – Kempen – Tönisvorst. In rund 30 Jahren Vertriebstätigkeit hat Klaus Kock vor allem eines gelernt: Zuhören. Darum ist Ihr Anliegen bei uns auch absolute Chefsache. Wir nehmen jedes Objekt unseres ausgewählten Portfolios persönlich in Augenschein und können so Anbieter und Nachfrager schneller zusammenbringen.