Notar & Kaufvertrag: Worauf Verkäufer rechtlich achten müssen

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Der Verkauf einer Immobilie wird erst mit der Unterschrift beim Notar rechtsgültig – bis zu diesem Punkt müssen Verkäufer sicherstellen, dass alles juristisch korrekt geregelt ist. Besonders Privatpersonen haben oft Bedenken, welche Vertragsklauseln notwendig sind und wie der Notartermin abläuft.

 

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Überprüfung des Kaufvertragsentwurfs: Zentrale Aspekte für Verkäufer

Der Kaufvertrag bildet das Herzstück des Verkaufs einer Immobilie. Er definiert die wesentlichen Details des Geschäfts und fixiert die Obliegenheiten sowie Rechte aller beteiligten Parteien. Vor der notariellen Unterzeichnung ist es für Verkäufer essentiell, den Vertrag gründlich zu überprüfen. „Es ist besonders wichtig, auf spezifische Elemente des Vertrags zu achten“, erklärt der Inhaber Klaus Kock.

Ein zentraler Aspekt dabei ist die präzise Definition der Immobilie, die zum Verkauf steht. „Die Angaben zur Position, Dimension und dem Zustand der Immobilie müssen exakt und umfassend sein“, betont der Inhaber. Unstimmigkeiten können später rechtliche Streitigkeiten nach sich ziehen. Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Zahlungsbedingungen. Der Vertrag muss deutlich machen, wie und wann der Kaufpreis zu entrichten ist. Auch die Modalitäten der Übergabe sind entscheidend. Welche Verantwortlichkeiten hat der Verkäufer bezüglich der Schlüsselübergabe und anderer wichtiger Unterlagen?

Bedeutung und Aufgaben des Notars: Prozess und Kosten

Der Notar spielt eine unerlässliche Rolle beim Verkauf von Immobilien. Er beglaubigt den Kaufvertrag und informiert beide Parteien über die rechtlichen Konsequenzen. „Der Notar berät neutral, selbst wenn er nur von einer Seite beauftragt wird“, so Klaus Kock. Vor der Unterzeichnung des Vertrags führt der Notar ein Aufklärungsgespräch durch, in dem er den Vertrag erläutert und Fragen klärt. Die Kosten für den Notar sind abhängig vom Kaufpreis und gesetzlich festgelegt. Verkäufer sollten sich im Vorfeld über diese Kosten informieren, um keine unerwarteten Ausgaben zu erleben.

Vertragliche Sicherheit beim Verkauf: Unverzichtbare Bestimmungen für Verkäufer

Der Verkauf einer Immobilie kann rechtlich kompliziert sein. Es existieren diverse juristische Tücken, die Verkäufer umgehen sollten. Von großer Bedeutung sind spezielle Klauseln im Kaufvertrag, die den Verkäufer schützen. Eine dieser Klauseln ist der „Gewährleistungsausschluss“, der den Verkäufer vor späteren Forderungen des Käufers absichert.

Zusätzlich sollte der Verkäufer sicherstellen, dass der Vertrag klare Bestimmungen zur Zahlung des Kaufpreises enthält. „Falls der Käufer in Verzug gerät oder nicht vollständig zahlt, müssen klare vertragliche Konsequenzen festgelegt sein“, erklärt Klaus Kock. Eine weitere wichtige Klausel ist die Auflassungsvormerkung, die den Käufer nach der Beurkundung im Grundbuch als zukünftigen Eigentümer sichert.

Steht ein Notartermin in Tönisvorst und Umgebung an und Sie möchten die rechtliche Korrektheit gewährleisten? Wir prüfen Ihre Vertragsdokumente gewissenhaft und begleiten Sie vertrauensvoll zum Notar. Kontaktieren Sie uns, um Ihren Immobilienverkauf rechtssicher und beruhigt durchzuführen.

 

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © uan-camilo-navia/Unsplah.com

 

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Klaus Kock Immobilien ist ein inhabergeführtes Immobilienbüro mit Sitz in Krefeld – Kempen – Tönisvorst. In rund 30 Jahren Vertriebstätigkeit hat Klaus Kock vor allem eines gelernt: Zuhören. Darum ist Ihr Anliegen bei uns auch absolute Chefsache. Wir nehmen jedes Objekt unseres ausgewählten Portfolios persönlich in Augenschein und können so Anbieter und Nachfrager schneller zusammenbringen.