Privatinsolvenz – was passiert mit meiner Immobilie?

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Die Privatinsolvenz ist eine Möglichkeit, um aus einer finanziellen Schieflage herauszukommen. Wer jedoch eine Immobilie besitzt, steht oft vor der Frage, was mit dem Eigenheim oder der vermieteten Immobilie während der Privatinsolvenz passiert.

 

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Die Auswirkungen einer Privatinsolvenz auf Immobilienbesitzer

Die Privatinsolvenz ermöglicht es verschuldeten Privatpersonen, ihre finanziellen Verbindlichkeiten innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens zu begleichen oder teilweise erlassen zu bekommen. Laut Klaus Kock, dem Leiter von Klaus Kock Immobilien in Tönisvorst, „müssen Eigentümer von Wohnungen oder Häusern in der Regel damit rechnen, dass ihr Eigentum zur Tilgung der Schulden herangezogen wird, was eine Pfändung und eventuelle Zwangsversteigerung nach sich zieht.“

Möglichkeiten zum Erhalt des Eigenheims während der Insolvenz

In gewissen Fällen ist es möglich, das Eigenheim auch während einer Insolvenz zu behalten. „Eine Freigabe durch den Insolvenzverwalter kann das Eigenheim aus der Insolvenzmasse herauslösen, wenn die Schulden den möglichen Verkaufswert übersteigen“, erklärt Klaus Kock. Diese Entscheidung liegt beim Insolvenzverwalter, der häufig eine Freigabe erteilt, wenn ein Verkauf die Gläubiger nicht vollständig befriedigen würde.

Verbleib in der Immobilie während des Insolvenzverfahrens

Schuldner sind nicht gezwungen, ihre Immobilie sofort zu verlassen, wenn sie in Privatinsolvenz geraten. „Allerdings kann im Verlauf des Verfahrens ein Verkauf oder eine Zwangsversteigerung stattfinden“, warnt Klaus Kock. Es ist ratsam, sich frühzeitig auf einen möglichen Umzug vorzubereiten und Alternativen wie eine Mietwohnung in Betracht zu ziehen. Fachliche Beratung kann helfen, die Rechte und Möglichkeiten im Insolvenzverfahren zu klären.

Auswirkungen auf vermietete Objekte bei Privatinsolvenz

Bei vermieteten Immobilien wird in der Regel geprüft, ob ein Verkauf zur Tilgung der Schulden beitragen kann. „Da diese Immobilien als Kapitalanlagen betrachtet werden und nicht lebensnotwendig sind, entscheidet sich der Insolvenzverwalter oft für den Verkauf“, sagt Klaus Kock. Für den Eigentümer bedeutet dies meist den Verlust der Immobilie.

Unvermeidlichkeit des Notverkaufs

Ein Notverkauf wird erforderlich, wenn die finanziellen Mittel zur Bedienung der Kreditraten nicht mehr ausreichen oder der Immobilienwert zur Schuldentilgung herangezogen wird. „Der Insolvenzverwalter organisiert in solchen Fällen den Verkauf, und der Erlös wird in die Insolvenzmasse eingezahlt“, erläutert Klaus Kock. Der Eigentümer hat dabei nur geringen Einfluss und muss häufig mit einem raschen Verkauf unter dem Marktwert rechnen.

Zusammenfassung

Für Immobilienbesitzer stellt eine Privatinsolvenz oft eine große Herausforderung dar. Ob und wie die Immobilie verkauft wird, hängt von deren Wert, Nutzung und den finanziellen Bedingungen des Schuldners ab. „Ein Notverkauf ist meistens unvermeidlich, wenn die finanzielle Last untragbar wird oder die Immobilie zur Schuldentilgung benötigt wird“, betont Klaus Kock.

 

Haben Sie als Immobilienbesitzer in Tönisvorst oder Umgebung Fragen zur Privatinsolvenz? Kontaktieren Sie Klaus Kock Immobilien für eine umfassende Beratung.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © towfiqu-barbhuiya/Unsplash.com

 

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