Unverheiratet getrennt: So wird das gemeinsame Haus gerecht geregelt

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Viele Paare erfüllen sich den Traum vom Eigenheim, ohne verheiratet zu sein. Solange die Beziehung funktioniert, spielt der fehlende Trauschein meist keine Rolle. Kommt es jedoch zur Trennung, wird schnell deutlich: Für unverheiratete Eigentümer gelten andere Rahmenbedingungen als bei Ehepaaren. Wer im Grundbuch steht, welche Kredite laufen und wer welche Beiträge geleistet hat, entscheidet darüber, welche Lösungen möglich sind. Eine faire Aufteilung braucht deshalb Klarheit, realistische Zahlen und oft eine neutrale Begleitung.

 

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Nachdenkliches Paar steht getrennt an einer Wand, die beide trennt, jeweils in einem hellen Raum – Symbolbild für Trennung, emotionale Belastung und die Klärung von Immobilienfragen im Rahmen einer Scheidung.

 

Eigentumsverhältnisse nach einer Trennung: Wer behält das Haus?

„Zuerst sollte man das Grundbuch prüfen“, erklärt der Inhaber Klaus Kock. Sind beide Ex-Partner dort verzeichnet, teilen sie sich das Eigentum gemäß den eingetragenen Quoten. Ist nur einer der Partner als Eigentümer eingetragen, bleibt dieser rechtlich der Besitzer, selbst wenn der andere finanzielle Beiträge wie für Renovierungen oder Kredittilgungen geleistet hat. Diese Investitionen können zwar zu Forderungen führen, bewirken jedoch kein automatisches Miteigentum.

Der gemeinsame Immobilienkredit ist ebenfalls separat zu betrachten. Wenn beide den Kreditvertrag unterzeichnet haben, sind sie auch nach einer Trennung beide der Bank gegenüber verantwortlich. „Eine Trennung hebt weder das Eigentum noch die Verbindlichkeiten auf“, betont Klaus Kock. Daher ist es wichtig, frühzeitig zu klären, welche Verpflichtungen bestehen und welche finanziellen Arrangements tragbar sind.

Entscheidung zwischen Übernahme und Verkauf

Ein Partner kann die Immobilie übernehmen und den anderen finanziell entschädigen. „Zuerst muss der aktuelle Marktwert festgestellt werden“, sagt der Inhaber. Nach Abzug der Verbindlichkeiten wird der angemessene Ausgleichsbetrag ermittelt. Es ist entscheidend, dass die Bank der Entlassung des anderen Partners aus dem Kreditvertrag zustimmt.

Wenn eine Übernahme weder finanziell realisierbar noch emotional erwünscht ist, bleibt der Verkauf eine Option. Der Verkaufserlös wird nach Tilgung der Restschuld gemäß den Eigentumsanteilen aufgeteilt. „Ein professionell ermittelter Verkaufswert stellt sicher, dass keine Partei benachteiligt wird“, erklärt Klaus Kock.

Faire Lösungen durch Einigung

Obwohl Trennungen emotional schwierig sind, führen klare und objektive Informationen oft zu den besten Ergebnissen beim Umgang mit gemeinsamen Immobilien. „Beide Parteien sollten alle relevanten Dokumente sammeln und offen über ihre Absichten diskutieren“, rät der Inhaber. Durch die frühzeitige Einbindung eines neutralen Immobilienexperten können der Marktwert und die Verkaufs- oder Übernahmechancen realistisch bewertet werden.

Schriftliche Vereinbarungen sind ebenfalls von Bedeutung, da sie Verbindlichkeiten schaffen und spätere Missverständnisse verhindern können. Bei komplexen Fragen bezüglich Eigentum oder Finanzierungen kann auch eine juristische Beratung angebracht sein.

Sind Sie unsicher, ob ein Verkauf oder eine Übernahme die bessere Option für Ihre Immobilie in Tönisvorst oder Umgebung ist? Kontaktieren Sie uns für eine neutrale Bewertung und Unterstützung auf dem Weg zu einer fairen Entscheidung.

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s ChatGPT

 

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Klaus Kock Immobilien ist ein inhabergeführtes Immobilienbüro mit Sitz in Krefeld – Kempen – Tönisvorst. In rund 30 Jahren Vertriebstätigkeit hat Klaus Kock vor allem eines gelernt: Zuhören. Darum ist Ihr Anliegen bei uns auch absolute Chefsache. Wir nehmen jedes Objekt unseres ausgewählten Portfolios persönlich in Augenschein und können so Anbieter und Nachfrager schneller zusammenbringen.