Immobilie geerbt und was dann?

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Ein geerbtes Haus verspricht auf den ersten Blick einen Vermögenszuwachs – in vielen Fällen ist dies auch zutreffend. Doch nicht selten bedeutet ein Nachlass eben auch erhebliche finanzielle Belastungen. Wir erklären Ihnen im Folgenden, inwiefern steuerliche Verpflichtungen, Sanierungskosten und laufende Unterhaltsaufwendungen sich auf die Kosten bei einem Erbe auswirken können.

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Beginn der Erbschaftsteuerpflicht

Die Erhebung der Erbschaftsteuer basiert auf dem Verhältnis zum Verstorbenen, den individuellen Freibeträgen und dem steuerlich bewerteten Immobilienwert. „Ehepartner und direkte Nachkommen profitieren von großzügigen Freibeträgen, während weiter entfernte Verwandte oder Bekannte deutlich geringere Freibeträge haben“, erklärt der Inhaber. Der Wert, den das Finanzamt festlegt, berücksichtigt Faktoren wie die Lage, das Baujahr, den Zustand und die Art der Nutzung der Immobilie.

Für den Erwerb eines Familienheims, das direkt bezogen und langfristig gehalten wird, können steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Erwerb muss dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten gemeldet werden. In Erbengemeinschaften kann ohne Einigung über die Nutzung oder den Verkauf der Immobilie ein Stillstand entstehen, der zusätzliche Kosten verursacht, und „die Steuerpflicht bleibt hiervon unberührt“, fügt der Inhaber hinzu.

Laufende Kosten eines geerbten Hauses

Ein geerbtes Haus verursacht regelmäßige Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen sowie Ausgaben für Strom, Wasser und Heizung. Bei Eigentumswohnungen müssen zusätzlich das Hausgeld und mögliche Sonderumlagen berücksichtigt werden. Der Inhaber empfiehlt, jährlich ein bis zwei Prozent des Gebäudewerts für Instandhaltung einzuplanen.

Es fallen auch einmalige Kosten an, beispielsweise für die Entrümpelung, die Erstellung von Gutachten oder die Umschreibung im Grundbuch. Energetische Sanierungen können erforderlich und förderfähig sein, verursachen jedoch zunächst hohe Kosten. „Ein rascher finanzieller Überblick kann vor unangenehmen Überraschungen schützen“, betont der Inhaber.

Liquidität durch Verkauf schaffen

Wer die geerbte Immobilie weder selbst nutzen noch vermieten möchte, kann durch einen strukturierten Verkauf finanzielle Entlastung erzielen. Wichtig sind dabei vollständige Unterlagen, eine realistische Bewertung und gegebenenfalls ein Gutachten.

Vermietete Immobilien sollten eine lückenlose Mietdokumentation vorweisen, während leerstehende Immobilien durch Maßnahmen wie Cleanup oder Home Staging aufgewertet werden können. „Steuerlich ist die Besitzdauer des Verstorbenen entscheidend; wer die Spekulationsfrist nicht einhält, sollte den Fall vorab genau prüfen“, erklärt der Inhaber. Eine zeitweise Vermietung kann sowohl zusätzliche Einnahmen generieren als auch zusätzlichen Aufwand bedeuten.

Fundierte Beratung statt intuitiver Entscheidungen

Ein geerbtes Haus stellt oft mehr dar als nur eine Immobilie – es repräsentiert Erinnerungen, Verantwortung und finanzielle Erwägungen. Eine fundierte Entscheidungsgrundlage setzt sich aus drei Elementen zusammen: einer belastbaren Wertermittlung, einer vollständigen Kostenübersicht (laufende Kosten, Instandhaltung, einmalige Ausgaben) und einem Liquiditätsplan für die nächsten fünf Jahre. „Danach lässt sich die Entscheidung zwischen Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf wesentlich leichter treffen“, so der Inhaber.

 

Wächst Ihnen die finanzielle Last der geerbten Immobilie über den Kopf? Sprechen Sie mit uns. Wir ordnen Ihre Optionen, klären steuerliche und organisatorische Stellschrauben und begleiten auf Wunsch einen marktgerechten Verkauf – damit aus dem Erbe kein Kostentreiber wird.

 

Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Wordliner/Bild erstellt mit OpenAI’s Sora

 

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Klaus Kock Immobilien ist ein inhabergeführtes Immobilienbüro mit Sitz in Krefeld – Kempen – Tönisvorst. In rund 30 Jahren Vertriebstätigkeit hat Klaus Kock vor allem eines gelernt: Zuhören. Darum ist Ihr Anliegen bei uns auch absolute Chefsache. Wir nehmen jedes Objekt unseres ausgewählten Portfolios persönlich in Augenschein und können so Anbieter und Nachfrager schneller zusammenbringen.