Scheidungsimmobilie: Wenn der Kredit noch nicht abgezahlt ist
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Lassen sich Paare scheiden, denen eine Immobilie gehört, für die der Kredit noch nicht abgezahlt ist, dann ist das häufig eine große Herausforderung. Welche Kosten entstehen, welche Optionen bieten sich an, worauf sollten Scheidungspaare achten?
Zunächst ist es essenziell, die rechtliche Verantwortlichkeit für die Kreditverpflichtungen zu verstehen. Normalerweise sind beide Partner, sofern sie den Kreditvertrag gemeinsam unterzeichnet haben, gesamtschuldnerisch verantwortlich. Das bedeutet, dass die Bank die vollständige Rückzahlung von jedem der beiden Partner fordern kann, unabhängig davon, wer in der Immobilie wohnt oder wer im Grundbuch eingetragen ist, erläutert der Inhaber Klaus Kock.
Beratung durch Fachleute in Anspruch nehmen
Die Trennung bringt nicht nur emotionale, sondern auch organisatorische Herausforderungen mit sich. Ein Immobilienmakler kann wertvolle Unterstützung bieten, um die beste Lösung für die betroffene Immobilie zu finden, gerade auch in der Region Tönisvorst und Umgebung.
a) Immobilie veräußern
Die Veräußerung der Immobilie stellt häufig eine pragmatische Lösung dar, insbesondere wenn keiner der Ex-Partner die Immobilie behalten möchte oder kann. Der Erlös aus dem Verkauf dient dazu, den verbleibenden Kredit abzulösen. Etwaige Überschüsse werden unter den Parteien aufgeteilt, sagt der Inhaber.
Es ist ratsam, die Immobilie von einem Fachmann bewerten zu lassen, um einen angemessenen Verkaufspreis festzulegen. Zudem sollte vor dem Verkauf geklärt werden, ob bei der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
b) Übertragung der Immobilie an einen Partner
Beabsichtigt ein Partner, in der Immobilie zu verbleiben, kann er den anderen auszahlen und den Kredit übernehmen. Dies setzt allerdings die Zustimmung der Bank voraus, die die Kreditwürdigkeit des verbleibenden Partners prüft, erklärt Klaus Kock.
Der verbleibende Partner sollte seine finanzielle Fähigkeit überprüfen, den Kredit alleine zu tragen und mit der Bank über eine mögliche Umschuldung oder Anpassung des Kreditvertrags verhandeln.
c) Vermietung der Immobilie
Wenn weder ein Verkauf noch eine Übernahme möglich sind, kann die Vermietung der Immobilie eine Option sein, um die Kreditraten zu bedienen. Dies erfordert allerdings eine Einigung zwischen den Ex-Partnern bezüglich der Verteilung der Mieteinnahmen und der Übernahme laufender Kosten.
Es sollte ein eindeutiger Vertrag über die Aufteilung der Mieteinnahmen und die Zuständigkeit für Reparaturen oder andere Ausgaben erstellt werden. Zudem müssen steuerliche Effekte der Vermietung berücksichtigt werden, fügt der Inhaber hinzu.
d) Zwangsversteigerung
Falls keine Einigung erzielt werden kann und die Kreditraten unbezahlt bleiben, könnte eine Zwangsversteigerung drohen. Diese Option sollte jedoch als letzter Ausweg betrachtet werden, da der Verkaufserlös oft erheblich unter dem Marktwert liegt.
Steuerliche Konsequenzen bedenken
Bei einer Scheidung sollten auch die steuerlichen Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung der Immobilie, nicht außer Acht gelassen werden. Eine Beratung durch einen Steuerberater kann helfen, unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Schlussbetrachtung
Wenn der Immobilienkredit noch nicht vollständig abgezahlt ist, erfordert dies eine klare Kommunikation und sorgfältige Planung. Ob Verkauf, Übernahme oder Vermietung – jede Option hat ihre eigenen Herausforderungen, die individuell betrachtet werden müssen. Mit fachkundiger Beratung und professioneller Unterstützung lässt sich eine Lösung finden, die sowohl Ihre finanzielle als auch persönliche Zukunft sichert.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Findung der optimalen Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie in Tönisvorst oder Umgebung? Kontaktieren Sie uns! Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © chachar/Despositphotos.com
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Klaus Kock Immobilien ist ein inhabergeführtes Immobilienbüro mit Sitz in Krefeld – Kempen – Tönisvorst. In rund 30 Jahren Vertriebstätigkeit hat Klaus Kock vor allem eines gelernt: Zuhören. Darum ist Ihr Anliegen bei uns auch absolute Chefsache. Wir nehmen jedes Objekt unseres ausgewählten Portfolios persönlich in Augenschein und können so Anbieter und Nachfrager schneller zusammenbringen.